Musikschule: Geschwisterrabatt
Schulkinder und in Ausbildung stehende Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 24. Altersjahr werden durch die Schule Goldach finanziell unterstützt. Die Tarife
http://www.schulegoldach.ch/de/unsereschule/dienste/?dienst_id=551 werden jeweils vom Gemeinderat gemäss den Richtlinien des Erziehungsdepartements festgelegt.
Geschwisterrabatt
Werden der gleichen Familie Schulgelder für zwei oder mehr Instrumente im Einzelunterricht erhoben, erfährt das Schulgeld eine Ermässigung um 20 %. Dies gilt auch für den Jugendtarif.
Dies gilt nur für die Gemeinden Goldach und Tübach. Untereggen kennt keinen Geschwisterrabatt.
Schulgeld
Das Schulgeld wird zu Beginn des Semesters in Rechnung gestellt.
Erlass Schulgeld
In Härtefällen kann das Schulgeld für Schüler/Schülerinnen und Jugendliche auf begründetes Gesuch hin reduziert werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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