Eltern-ABC
Zugehörige Objekte
Berufswahl und Lehrstellensuche sind zentrale Themen der Oberstufe. Das Fach berufliche Orientierung, der Berufswahlmorgen sowie Schnupperwochen sind dabei feste Bestandteile an der Oberstufe Goldach.
Das Berufsinformationszentrum in St. Gallen unterstützt zusätzlich den Berufsfindungsprozess (weitere Infos).
http://www.goldach.ch/de/kultursportfreizeit/kultur/?action=showthema&themenbereich_id=728&thema_id=1969
Der DaZ-Unterricht richtet sich an Kinder und Jugendliche nicht deutscher Erstsprache, die über keine oder ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Sie sollen möglichst früh und ihren Fähigkeiten entsprechend in Deutsch als Zweitsprache unterrichtet werden.
Der reguläre DaZ-Unterricht dauert längstens 3 Jahre, es stehen maximal 200 Fördereinheiten zur Verfügung. Eine Weiterführung des DaZ-Unterrichts um längstens 1 Jahr bedarf eines begründeten Antrags der Klassenlehrperson an die SLS. Die Weiterführung des DaZ-Unterrichts muss mit der DaZ und auch der Förderlehrperson abgesprochen sein. Für Kinder aus einem Elternhaus mit einem Elternteil aus 2. oder höherer Migrationsgeneration oder einem eingebürgerten Elternteil resp. einem Elternteil der die Volksschule mehrheitlich in der Schweiz absolviert hat, wird der DaZ Unterricht auf 2 Jahre respektive 120 Fördereinheiten beschränkt.
Die DaZ-Lehrpersonen arbeiten eng mit den Klassen- und Fachlehrpersonen zusammen. Sie gehören zum Unterrichtsteam. Sie bringen ihr Expertenwissen in DaZ-Fragen in die Unterrichtsplanung ein.
In der Einführungsklasse bleibt mehr Zeit, um Entwicklungsverzögerungen im Lern- und Sozialbereich aufzuholen und Grundlagen zu festigen. In der Einführungsklasse werden die Wahrnehmung, die motorische Entwicklung, das Selbstwertgefühl, die Belastbarkeit, die Ausdauer und das Sozialverhalten besonders gefördert.
Der Lernstoff wird ganzheitlich und spielerisch erarbeitet. Die Lernschritte sind kleiner und den Fähigkeiten der einzelnen Kinder angepasst. Sie haben mehr Zeit zum Üben und Vertiefen.
Alle Schülerinnen und Schüler des 7. – 9. Schuljahres werden einer Sekundar- oder Realklasse zugeteilt. Als Unterstützung wird ein Förderzentrum geführt. Das Förderzentrum deckt folgende Angebote ab:
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Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit individuellen Lernzielen (ILZ)
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Förderunterricht in den Bereichen Deutsch als Zweitsprache, Lese- und Rechtschreibstörung, Rechenschwäche
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Nachhilfeunterricht nach Niveauwechsel (Englisch/Mathematik) in Absprache mit der Fachlehrperson
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Hausaufgabenhilfe (freiwillig oder durch Klassenlehrperson zugewiesen)
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Begabungs- und Begabtenförderung
3./4. Schuljahr - 60 Minuten pro Woche (1. und 2. Kl.)
5./6. Schuljahr - 90 Minuten pro Woche (3. und 4. Kl.)
7./8. Schuljahr - 120 Minuten pro Woche (5. und 6. Kl.)
9. Schuljahr - 180 Minuten pro Woche (1. Oberstufe)
10. Schuljahr - 210 Minuten pro Woche (2. Oberstufe)
11. Schuljahr - 240 Minuten pro Woche (3. Oberstufe)
Es ist schwierig, diese Zeiten genau einzuhalten. Jedes Kind arbeitet anders.
Die Vereinbarung beinhaltet:
- Umgang mit Passwörtern
- Benützung des Internets
- Verbotene Handlungen im Umgang mit Hard- und Software
- Haftung
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Vereinbarung_uber_die_Nutzung_des_Internets.docx (DOCX, 36.38 kB) | Download | 0 | Vereinbarung_uber_die_Nutzung_des_Internets.docx |
Die Schule unterstützt dabei das Elternhaus und thematisiert die neuen Medien, deren Umgang sowie Möglichkeiten und Gefahren.
Die Fachstelle steht mit ihrem Beratungs- und Psychotherapieangebot Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern in der Regel ab Kindergarteneintritt bis Beendigung der beruflichen Ausbildung offen.
Mehr Informationen erhalten Sie hier:
http://www.goldach.ch/de/bildungfamgesellschaft/familie
(Multimediageräte = Handy, MP3-Player, Spielkonsolen und dergleichen)
In Schulgebäuden:
Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte sind in Schulgebäuden weder hör- noch sichtbar.
Auf Pausenareal:
Auf dem Pausenareal sind Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte nicht hörbar.
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Multimediagerate_Regeln_fur_S.pdf (PDF, 98.17 kB) | Download | 0 | Multimediagerate_Regeln_fur_S.pdf |
Zurzeit besuchen über 450 Schülerinnen und Schüler die Musikschule Goldach. Sie werden durch 30 Lehrpersonen unterrichtet.
Die unterschiedlichen Leistungsanforderungen der Stufenniveaus (Kleinklasse, Primarschule, Realschule, Sekundarschule) müssen im Zeugnis deklariert sein und gegenüber den Erziehungsverantwortlichen sowie gegenüber den Schülerinnen und Schülern kommuniziert werden.
Note 6
- Lernziele deutlich übertroffen
- löst Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad erfolgreich
Note 5
- Lernziele gut erreicht
- löst Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad teilweise erfolgreich
Note 4
- Lernziele knapp erreicht
- löst Aufgaben im Bereich Grundanforderungen zureichend
Note 3
- Lernziele insgesamt nicht erreicht
- löst Aufgaben im Bereich Grundanforderungen unzureichend
Note 2 oder 1
- keine Lernziele erreicht
- löst keine Aufgaben im Bereich Grundanforderungen
Die Notensumme ist die Summe der Leistungsnoten in den
Bereichen:
a) Mensch und Umwelt, ohne Religion
b) Sprachen
c) Mathematik
Die Leistungsnoten werden:
- am Ende des Schuljahrs auf halbe Noten gerundet
- am Ende der Probezeit auf Zehntelsnoten gerundet
Notensumme
Art. 2.
Wer am Ende des Schuljahrs oder am Ende der Probezeit
eine Notensumme von wenigstens 12 aufweist, wird definitiv
promoviert.
Weitere Informationen unter http://www.schule.sg.ch/
Schulabsenzen (inkl. Jokerhalbtage und Stufenurlaube) müssen durch die Eltern direkt über die PUPIL App erfasst werden. Eltern sowie die am Unterricht des jeweiligen Kindes beteiligten Lehrpersonen haben in der PUPIL App jederzeit einen Überblick über sämtliche Absenzen.
Jokerhalbtage
Gem. Art. 96 Volksschulgesetz des Kantons St. Gallen haben die Eltern ihr zum regelmässigen Schulbesuch anzuhalten. Sie können das Kind an höchstens zwei Halbtagen (Jokerhalbtage) je Schuljahr befreien.
Stufenurlaube
In der Schule Goldach haben wir eine grosszügige Spezialregelung: In jeder Stufe (Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe) wird einen Urlaub von maximal 5 Tagen (1 Woche) bewilligt. Gesuche müssen bis spätestens 3 Wochen im Voraus eingereicht werden. Der Stufenurlaub darf nicht gesplittet werden. Es können somit nicht einmal drei Tage und später nochmals zwei Tage beantragt werden.
Gesuche um Urlaub von mehr als einer Woche werden von der Bildungskommission behandelt. Für eine Genehmigung muss jedoch ein sehr wichtiger Grund vorliegen.
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Erstanmeldung Pupil Kiga-PS 2023-09-11 (PDF, 485.53 kB) | Download | 0 | Erstanmeldung Pupil Kiga-PS 2023-09-11 |
- Schulkreis Feld (SH Bachfeld, SH Kirchenfeld, inkl. Kindergärten Bachfeld, Breiten und Neumühle)
- Schulkreis Zentrum (SH Rosenacker, SH Wartegg, inkl. Kindergarten Blumenstrasse und Haini-Rennhas)
- Schulkreis Oberstufe
Die Musikschule bildet einen eigenen Schulkreis.
Einzig für Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der ersten Klasse mit unzumutbarem Schulweg organisiert die Schule Goldach einen Schülertransport.
1. Rolle vorwärts ab Bassinrand ins Wasser
2. Sich 1 Minute über Wasser halten
3. 50 m schwimmen
Tipp: Begleiten Sie Ihr Kind vorab zu einem Wassergewöhnungskurs.
- Logopädie
- Legasthenie-/Dyskalkulietherapie
- Stützunterricht
- Rhythmikunterricht
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
- Nachhilfe
- Begabungsförderung
- Kleinklasse auf der Mittelstufe
- Förderzentren
- Einführungsklassen
- Schulische Heilpädagogik
- Übertrittsberatung
- Fachstelle Jugend und Familie
- Schulpsychologische Beratung
Es ist dies zum einen die 1. Regelklasse und zum anderen die Einführungsklasse, bei welcher die Lerninhalte der ersten Regelklasse in zwei Schuljahren erfolgt.
Gerade zu Beginn der Schullaufbahn sollte nicht Frust und Entmutigung, sonder Freude am Lernen die Kinder begleiten.
Detailliertere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
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Vom_Kindergarten_in_die_Primarschule.docx (DOCX, 35.25 kB) | Download | 0 | Vom_Kindergarten_in_die_Primarschule.docx |
- die Empfehlung der Lehrpersonen der sechsten Primarklasse
- die Noten der 6. Primarklasse (Zeugnis 1. Semester sowie Leistungsstand zum Zeitpunkt der Anmeldung)
Kriterien für die Einteilung der Kinder sind:
- Leistungsstand der Schulkinder
- Sozialverhalten
- Knaben / Mädchenanteil
- Anteil fremdsprachige Kinder
Ziel dieser Neudurchmischung ist es, möglichst ausgewogene Klassen zu erreichen.
Bei der Einteilung in die Mittelstufe wird dem Wohnort der Kinder nur noch eine zweitrangige Beachtung geschenkt. Natürlich wird darauf geachtet, dass für die einzelnen Kinder keine besonders weiten Schulwege entstehen. Damit die oben genannten Kriterien aber eingehalten werden können, kann durchaus die Einteilung in einen neuen Schulkreis erfolgen.
Die Eltern wählen für die zahnärztliche Untersuchung und eine allfällige Behandlung einen Zahnarzt ihrer Wahl.
Ablauf
- Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten zu Beginn des neuen Schuljahres die Aufforderung für den zahnärztlichen Untersuch.
- Die zahnärztliche Untersuchung muss bis spätestens Ende März durchgeführt werden (wir empfehlen möglichst schnell einen Termin zu vereinbaren). Der Zahnarzt untersucht die SchülerInnen gemäss kantonalen Vorgaben.
- Der Zahnarzt stellt die Zahnarztrechnung bis spätestens 30. April direkt der Schulverwaltung zu.
- Die Schulverwaltung prüft die Besuche und begleicht die Zahnarztrechnung.
- Falls die Untersuchung nicht durchgeführt wird, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Erinnerung.
- Zahnärztliche Behandlungen sind Sache der Eltern und des gewählten Zahnarztes.
Haben Sie Fragen? Das Schulsekretariat hilft Ihnen gerne weiter, Telefon 058 228 78 00.
In der 5. Primarklasse werden die Klassen während 2 Lektionen von einem Zahnarzt besucht, der die Schülerinnen und Schüler über die korrekte Zahnpflege und gesunde Ernährung instruiert
In der Primarschule werden seit Schuljahr 2021/22 anstelle der Semesterzeugnisse Jahreszeugnisse ausgestellt. In der Oberstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler weiterhin Semesterzeugnisse.
Die Beurteilung erfolgt nicht nur nach messbaren Fertigkeiten in den verschiedenen Fächern des Lehrplans. Die Gesamtbeurteilung berücksichtigt auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler, deren Neigungen, Begabungen und ihren persönlichen Entwicklungsstand.
Das ausführliche Zeugnisreglement ist im Zeugnis auf der ersten Seite abgedruckt.