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Aufgaben

Die Aufgaben des Schülerparlaments der Oberstufe Goldach werden im Reglement festgelegt. Dieses wird alle 2 Jahre oder bei aktuellem Bedürfnis überprüft und wenn nötig angepasst.

Reglement des Schülerparlaments der Oberstufe Goldach (SPOG)

Rechte und Pflichten

• Alle S+S haben die gleichen Rechte:
- Rederecht
- das Recht, angehört zu werden
- Antragsrecht
• Alle S+S müssen grundsätzlich jedem Votum zuhören, dürfen nicht unterbrechen oder dreinreden.

Regeln

• Der Präsident / die Präsidentin regelt den Ablauf der Sitzungen und leitet die Diskussion.
• Der Präsident / die Präsidentin nimmt die in der Regel schriftlich formulierten Anliegen der Delegierten entgegen und legt sie dem Parlament zur Diskussion vor.
• Das Wort wird ausschliesslich von der Gesprächsleitung nach Aufstrecken erteilt.
• Jedes Thema wird ernsthaft diskutiert, und die Aufmerksamkeit aller ist gewährleistet.
• Das Verhalten ist geprägt von gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz.
• Die Delegierten informieren die Klasse über die Sitzungen des Schülerparlaments.

Funktion

• Jede S / jeder S hat das Recht, eine Beschwerde oder eine Klage vorzubringen. Das Schülerparlament muss jede Beschwerde aufnehmen und diskutieren. Auf Antrag wird die Beschwerde weitergeleitet (an die Lehrerschaft oder an den Schulrat, an den Abwart oder an die Eltern).

• Im Schülerparlament werden Vorschläge, Anregungen und Wünsche aus der Schülerschaft (oder Lehrerschaft) aufgenommen, diskutiert und darüber abgestimmt. Bei einem Mehrheitsentscheid wird eine Realisierung angestrebt.

• Vorschläge, Anregungen, Wünsche oder Anträge können, nachdem sie behandelt und abgelehnt wurden, erst nach 3 Jahren wieder vorgebracht und traktandiert werden.

• Die Schulhausordnung und die Regeln für den Pausenplatz werden gemeinsam ausgehandelt.

• Im Schülerparlament werden Schulanlässe und gemeinsame Aktionen geplant, besprochen und kritisch kommentiert.

Protokoll

• In jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt. Es dient der Kontrolle über die Einhaltung der Beschlüsse und der Rückmeldungen.

Lehrervertretung

• Bei jeder Sitzung nimmt ein Lehrer / eine Lehrerin mit beratender Stimme teil. Er / Sie ist die Verbindung zum Lehrerkonvent.

Schülervertretung

• Bei Bedarf kann eine Schülervertretung ihre Anliegen im Lehrerkonvent vorbringen.

Zeitrahmen

• Die einmal pro Monat stattfindenden Sitzungen dauern eine Lektion. Sondersitzungen können einberufen werden und dauern dem Anlass entsprechend.


Goldach, 9.01.2012