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Schulfreie Halbtage

Allen Schülerinnen und Schülern stehen pro Schuljahr zwei Halbtage zur Verfügung, an denen sie ohne Angabe eines Grundes frei nehmen dürfen. Die Halbtage verfallen, wenn sie nicht bezogen werden (kein Nachholen oder kumulieren möglich). Der Bezug der Halbtage muss mit dem nachfolgenden Formular spätestens zwei Schultage im Voraus bei der Klassenlehrperson angemeldet werden.

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